Arbeitszeiten:
08:00 bis 12:00 Uhr
Bitte Reihenfolge einhalten.
Stundenanrechnung je Termin - pro Garten nur eine Person.
Die Termine als PDF-Datei zum Download oder ausdrucken.
Wichtige Informationen zur Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten
Die Zuteilung erfolgt grundsätzlich durch den Stadtverband Nürnberg der Kleingärtner e.V.. Um dort einen Platz zu bekommen, ist zunächst eine passive Mitgliedschaft notwendig.
Nähere Informationen bei den "Wichtigen Fragen".
Interessierte können sich zu den Gemeinschafsdienstzeiten zwischen
09:00 Uhr und 11:00 Uhr informieren.
Für eine Aufnahme in den Verein muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
Die Stadt Nürnberg und der Stadtverband Nürnberg der Kleingärtner e. V. haben das Verbrennen von Gartenabfällen ab sofort ganzjährig untersagt.
Das Verbot der Grünabfallverbrennung, zwingt den Vorstand zur Präzisierung der Abfallbehandlung in den Gärten.
Das anfallende Schnittgut aus den Vorgärten (Fläche gehört der Stadt Nürnberg)
kann während des Gemeinschaftsdienstes auf dem Abfallplatz angeliefert werden.
Außerhalb dieser Zeit besteht keine Möglichkeit der Abgabe.
Die anfallenden Abfälle des Gartens können alle Kleingärtner zu den entsprechenden Wertstoffhöfen der Stadt Nürnberg und Umgebung anliefern.
Der Rabattenschnitt durch die Kleingärtner erfolgt im Juni und September. Wildkräuter am Weg zur Rabatte sind während der Vegetationszeit laufend zu entfernen und zwar von jedem Kleingärtner ohne Anrechnung von Stunden.
Die Einteilung/ Bewertung bezüglich Pflege der Rahmenbepflanzung.
- siehe Daueraushang im Schaukasten –
Sträucher dürfen aus den Rabatten nicht entfernt werden!
Das Anlegen von Gemüse- oder Blumenbeeten ist nur innerhalb der eigenen Parzelle erlaubt.
Der Schnitt der Sträucher sollte leicht pyramidenförmig durchgeführt werden. Alte, vergreiste Äste
sollten bodennah entfernt werden.
- Bitte auf Vogelnester achten –
Laub darf als Mulch in den Rabatten liegen bleiben. Kleingärtner mit Ligusterhecken haben diese ebenfalls im Juni und September zu schneiden. Wildkräuter am Weg zur Hecke sind während der Vegetationszeit laufend zu entfernen.
Das Fahrradfahren ist, ebenso wie das Fahren auf Skateboard, mit Rollschuhen oder Inlineskates innerhalb der Kleingartenanlage, aus versicherungsrechtlichen Gründen, verboten.
Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass Hunde innerhalb der Kleingartenanlage ständig angeleint sein müssen.
Die Hundehalter haben ständig dafür Sorge zu tragen, dass von den mitgeführten Tieren in jeder Hinsicht keine Beeinträchtigung,
oder aktive Gefährdung, ausgeht.
Weiterhin sind Hunde aus hygienischen Gründen vom Spielplatz fernzuhalten.
Kuhweiherweg 120
90451 Nürnberg
Telefon 0911-6491-277
geschaeftsstelle@kuhweiher.de